5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 14. Dezember 2018 betreffend das Urteil vom 29. August 2018 beantragte Rechtsanwalt B.________ die Edition sämtlicher Unterlagen bzw. Akten im Zusammenhang mit M.________, das Einholen eines Sachverständigenberichts bezüglich der Wirkung des Medikaments Lexotanil, die Edition der KESB-Akten sowie der Krankenakten der Privatklägerin 1 (pag. I/788 f.). Mit Beschluss vom 13. März 2019 wurden im Hinblick auf die Berufungsverhandlung ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller Leumundsbericht sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt.