3. Berufung 3.1 Urteil vom 29. August 2018 (PEN 16 998) Gegen das Urteil vom 29. August 2018 meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 3. September 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. I/706). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 10. Dezember 2018 (pag. I/772) reichte der Beschuldigte am 14. Dezember 2018 form- und fristgerecht seine Berufungserklärung ein und teilte mit, dass das Urteil nur teilweise angefochten werde (pag. I/787 ff.).