3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren der Voruntersuchung von total CHF 5‘067.40 (Gebühren von CHF 2'000.00 und Auslagen von CHF 3‘067.40), den Gebühren des Gerichts von CHF 2‘300.00 und den Auslagen des Gerichts von CHF 479.00 sowie den Kosten für den Auftritt der Staatsanwaltschaft von CHF 1‘000.00, insgesamt bestimmt auf CHF 8‘846.40. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 8‘046.40.