779 ff.). Noch während das Verfahren PEN 16 998 bei der Vorinstanz I hängig war, wurde gegen den Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Oberland das Verfahren O 17 15368 eröffnet (Paginierung beginnend bei 1). Mit Anklageerhebung beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz II) wurde diesem Verfahren die Verfahrensnummer PEN 18 209 zugeteilt (Paginierung beginnend bei 421). Nach der Berufungsanmeldung beim Obergericht des Kantons Bern erhielt es die Dossiernummer SK 19 14, wobei die vorinstanzliche Paginierung aufgenommen und fortgeführt wurde (pag. 537 ff.).