4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 300.00, werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 5. Für das Widerrufsverfahren vor oberer Instanz werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weitere Verfügungen 1. Die auf die Freisprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. 2. Die auf die Freisprüche entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. 3 Für die Freisprüche wird A.________ erst- und oberinstanzlich keine Entschädigung ausgerichtet.