15. Widerrufsverfahren Die dem Beschuldigten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren auferlegte Verfahrenskosten von CHF 300.00 sind zu bestätigen. Die Behandlung des Widerrufs hat oberinstanzlich keinen bedeutenden Aufwand verursacht, weshalb hierfür im oberinstanzlichen Verfahren keine zusätzlichen Kosten ausgeschieden werden. VII. Entschädigungen