16 lung neu zu bestimmen. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf total CHF 1‘730.00. Hiervon werden CHF 200.00 auf die Freisprüche gemäss Ziff. I und Ziff. II. des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt. CHF 1‘530.00 entfallen dagegen auf die Schuldsprüche gemäss Ziff. III. des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs und sind dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen.