13 dächtigung für wahr hält oder nicht (Urteil des Bundesgerichts 6B_844/2018 vom 13. September 2019 E. 2.1. mit Hinweisen). Mit der Bezeichnung als „doppelter Amtsmissbraucher“ hat der Beschuldigte dem Strafkläger vorliegend vorgeworfen, mehrfach einen Amtsmissbrauch – eine vorsätzliche strafbare Handlung – begangen zu haben. Dieser Vorwurf ist ehrenrührig und dessen Äusserung gegenüber einer Drittperson erfüllt den objektiven Tatbestand von Art. 173 Abs. 1 aStGB.