12 Konsum von LSD und Marihuana, angeblich festgestellt am 4. Januar 2018, freizusprechen. Im Bezug auf den Feststellungszeitpunkt vom 7. März 2018 sind keine Beweismittel in den Akten. Auch dieser Anklagepunkt ist somit nicht erstellt. Entsprechend hat auch von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von LSD und Marihuana, angeblich festgestellt am 7. März 2018, ein Freispruch zu erfolgen. III. Rechtliche Würdigung