In Bezug auf das sichergestellte Marihuana ergab der forensisch-chemische Abschlussbericht einen THC-Gehalt von 4.1% sowie ein Nettogewicht von 90 Gramm (pag. 46 f.). Die Ausführungen, wonach es sich um THC-freie Hanfabfälle handle, sind somit widerlegt. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb der Beschuldigte „Abfälle“ mit sich herumtragen sollte. Lebensfremd sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Beschuldigten, wonach er die Hanfabfällen und das weisse Pulver absichtlich mit sich führte, um die Polizei lächerlich zu machen (pag. 72). Vorab ist fraglich, weshalb er mit einer Durchsuchung rechnete.