Gewicht des als Streck- und Verdünnungsmittel dem Koffein beigemischten Amphetamins betrage 1,5 Gramm. Wenn schon seine Bezeichnung des Stoffes als „Koffein“ willkürlich überzeichnet und Amphetamin genannt werde, so solle auch das entsprechend richtige Gewicht angegeben werden (pag. 123). Rechne man das Koffein als Amphetamin, so habe er nicht mehrmals, sondern einmal eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht (pag. 124). In der Einsprache (recte: Beschwerde) vom 15. Juli 2018 gegen die Nichtanhandnahmever-