9. Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 9.1 Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Besitz von sechs Gramm Amphetamingemisch und 95 Gramm Marihuana 9.1.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird weiter gemäss Strafbefehl vom 18. April 2018 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 65): „(…) Er besass weiter am 07.03.2018 unbefugt 1 Minigrip mit ca. sechs Gramm Amphetaminen und ca. 95 Gramm brutto Marihuana (inkl. Rüstabfälle) zum Eigenkonsum (…).“ 9.1.2 Bestrittener / unbestrittener Sachverhalt Der Sachverhalt ist bestritten. 9.1.3 Würdigung durch die Kammer