Weiter finden sich abfällige Äusserungen bezüglich anderer Personen, so bezüglich I.________ (pag. 17 f.), aber auch bezüglich verschiedener Staatsanwälte (pag. 22 ff.). Zusätzlich finden sich auch in der Berufungsanmeldung, der Berufungsbegründung und in Eingaben an das Obergericht nicht angebrachte Ausdrucksweisen (pag. 123: „Zum inkompetenten, skandalösen Urteil der dilettantischen, verlogenen Arbeitsweise von Gerichtspräsidentin L.________…“; pag. 161: „Werde Richterin L.________ wegen Amtsmissbrauch anzeigen“; pag. 193: „Amtsmissbraucher B.________ [Schniedelwutz]“).