71: „Schliesslich habe ich vorsätzlich und mit gezielter Intention den für Sportsfreund B.________ adressierten doppelten Amtsmissbrauch, vorsichtig auf die freistehende Dame I.________ gespielt, damit sie ihm den ihn betreffenden und von mir gespendeten doppelten Amtsmissbrauch weiterleitet.“). Aktenkundig ist ebenfalls, dass der Beschuldigte den Strafkläger bereits in einer E-Mail vom 16. Mai 2017 als Amtsmissbraucher bezeichnete (pag. 22, 71, 121) und diesen im Verfahren auch weiter so