Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte zuweilen in E-Mails und Briefen seinen Unmut gegenüber Behörden äussert. In einem undatierten Schreiben (Eingang beim Sozialdienst am 15.08.2017) an I.________ äusserte sich der Beschuldigte herablassend über die Empfängerin (pag. 17 f.). So wird I._______