8. Vorwurf der üblen Nachrede 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 18. April 2018 – welcher vorliegend als Anklageschrift gilt – unter Ziffer 2 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 65): „In einem undatierten Schreiben an I.________, Mitarbeiterin des Sozialdienstes E.________, betitelte A.________ B.________, Leiter des Sozialdienstes E.________, als „doppelten Amtsmissbraucher“ (Eingang beim Sozialdienst am 15.08.2017). Diese Äusserung war geeignet, B.________ gegenüber I.________ in seiner Geltung als ehrbarer Mensch herabzusetzen.“