192 ff.), wurde mit Verfügung vom 14. März 2019 die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung verfügt und diese auf den 24. Oktober 2019 angesetzt (pag. 197 f.). Die Berufungsverhandlung fand am 24. Oktober 2019 in Anwesenheit des Beschuldigten und des Strafklägers statt (pag. 207).