2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 29. September 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 120 ff.). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 7. Dezember 2018 (pag. 151 f.) erklärte der Beschuldigte innert Frist mit als Einsprache betiteltem Schreiben vom 25. Dezember 2018 (pag. 151) die Berufung und beantragte zusammengefasst vollumfängliche Freisprüche (vgl. Anträge Ziff. 4). Mit Eingabe vom 10. Januar 2019 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.