2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf drei Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘200.00 und Auslagen von CHF 430.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘630.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 250.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 950.00 Total CHF 1'200.00