Die POM hat sodann in ihrem Entscheid zutreffend ausgeführt, dass die positiven Entwicklungen des Beschwerdeführers und die vorliegenden Therapieberichte im Gutachten gewürdigt worden seien (pag. 41 ff., E. 3.e S. 9 ff. der Entscheidbegründung). Ausserdem bezog die POM auch die neueren Therapieberichte in ihre Beurteilung mit ein. Sie legte ausführlich und nachvollziehbar dar, dass gestützt auf diese Berichte nicht von einer legalprognostisch bedeutsamen Veränderung auszugehen ist (pag. 44 ff., E. 3.g. S. 12 ff. der Entscheidbegründung). Darauf wird verwiesen.