Spezialisten und Spezialistinnen im Bereich der forensischen Psychiatrie erhalten regelmässig Aufträge von Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden. Das liegt in der Natur der Sache, da das Fachgebiet der forensischen Psychiatrie überwiegend in den Bereichen des staatlichen Strafmonopols zum Einsatz kommt. Dass die sachverständigen Personen deshalb ihre Aufgabe allesamt nicht professionell und in Einhaltung der gesetzlichen Unabhängigkeitspflicht ausüben würden, ist unzu-