6 gezeigt, da das letzte Gutachten vom 30. November 2017 datiere. Es werde in der Neuauflage des Basler Kommentars – anders als in der früheren Fassung – ausgeführt, dass es umstritten sei, ob einer sachverständigen Person, die früher über die Einweisung der betroffenen Person befunden habe, auch die Frage der Entlassung unterbreitet werden dürfe.