Er habe Anspruch darauf, von einer bisher nicht involvierten Gutachtensperson begutachtet zu werden. «Nicht involviert» meine: Die Gutachterin oder der Gutachter solle dem Beschwerdeführer neutral begegnen, nicht regelmässig Gutachtensaufträge von den Strafvollzugsbehörden erhalten und nicht der KoFako angehören, wie dies bei Dr. med. C.________ der Fall sei. Der Beschwerdeführer schlug sodann drei Personen vor, die diese Vorgaben angeblich erfüllen würden.