Die POM habe im angefochtenen Entscheid festgehalten, die positiven Führungs- und Therapieverlaufsberichte würden die gutachterlichen Ausführungen und Feststellungen von Dr. med. C.________ nicht in Frage zu stellen vermögen. Dies sei jedoch schlicht die Sichtweise der Behörde, an welcher diese bereits über Jahre hin festhalte, während er keine Möglichkeit habe, mit seinem Anliegen Gehör zu finden. Er habe Anspruch darauf, von einer bisher nicht involvierten Gutachtensperson begutachtet zu werden.