Der Beschwerdeführer hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen und ist dort mit seinen Anträgen unterlegen. Der Verfahrensgegenstand betrifft vorliegend die bedingte Entlassung aus der Verwahrung, welche von der POM verweigert wurde. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Entscheid formell und materiell beschwert und hat grundsätzlich auch ein aktuelles und praktisches Interesse an der Aufhebung des Entscheides.