10. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die Abweisung der Beschwerde. Betreffend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege enthielt sie sich eines Antrages (pag. 63 Akten SK 18 512). 11. Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern beantragte mit Eingabe vom 27. Dezember 2018 die Abweisung der Beschwerde sowie des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege unter Kostenfolge (pag. 71 ff. Akten SK 18 512).