5. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung mit der Unterzeichnenden als Advokatin zu gewähren. 6. Alles unter o/e Kostenfolge. 3 9. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 6. Dezember 2018 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 57 ff. Akten SK 18 512).