8. Am 3. Dezember 2018 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Advokatin B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 29. Oktober 2018 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff. Akten SK 18 512): 1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 29. Oktober 2018 sei aufzuheben, und es sei dem Antrag auf Neubegutachtung des Beschwerdeführers durch eine bisher nicht involvierte Fachperson stattzugeben. 2. Es sei folglich ein gerichtliches Obergutachten in Auftrag zu geben.