64b StGB (Prüfung der bedingten Entlassung aus der Verwahrung und Prüfung der Umwandlung der Massnahme der Verwahrung in eine stationäre therapeutische Massnahme) eingeleitet (vgl. pag. 2074 ff. Akten BVD 1001/14). Das psychiatrische Gutachten datiert vom 3. August 2016 (vgl. pag. 2097 ff. Akten BVD 1001/14). Am 19. Oktober 2016 gewährten die BVD dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör hinsichtlich der beabsichtigten Weiterführung der Verwahrung (pag. 2184 ff. Akten BVD 1001/14). Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. Dezember 2016 eine anfechtbare Verfügung verlangt hatte (pag.