1. Mit Urteil vom 5. Dezember 1997 erklärte das Obergericht des Kantons Bern A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wegen Mordes, qualifizierten Raubes, unvollendeten qualifizierten Raubes, mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, Führen eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Freiheitsberaubung sowie wegen Sachbeschädigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Zuchthausstrafe von 18 Jahren, abzüglich 1‘342 Tage Untersuchungshaft. Der Vollzug der Zuchthausstrafe wurde aufgeschoben und eine stationäre Sicherungsverwahrung für geistig Abnorme angeordnet.