Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren (zusätzlich zu den rechtskräftigen Entschädigungen im Betrag von CHF 1‘728.00 gemäss Ziff. I.1. und I.2 hiervor) mit CHF 773.60. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung von CHF 773.60 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher X.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: