Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00. 4. Zur Hälfte der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 800.00, ausmachend CHF 400.00. 18 Die restlichen CHF 400.00 werden dem Kanton Bern auferlegt. III.