2. A.________ freigesprochen wurde 2.1. von der Anschuldigung des Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 02.04.2016 in Biel/Bienne, C.________strasse, S.________, Restaurant Filiale T.________, z.N. S.________, Restaurant Filiale T.________; sowie 2.2. von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 05.04.2016 in Biel/Bienne, Kreuzplatz; unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘944.00 (inkl. schriftliche Begründung und Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern; und