1.1.3. am 08.10.2015 in D.________; sowie 1.2. wegen Hausfriedensbruchs, Drohung und Tätlichkeiten, angeblich begangen z.N. von R.________ am 27.11.2015 in D.________; infolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt wurde; unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘564.00 (inkl. schriftliche Begründung und Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern; und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung von CHF 864.00 (inkl. Mehrwertsteuer) für die amtliche Verteidigung von A.________ an Fürsprecher X.________; (Ziff. I. des Urteilsdispositivs);