15. Fazit: Konkrete Strafe Die Beschuldigte ist bei einer Probezeit von 3 Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 600.00, sowie zu einer (unbedingten) Verbindungsbusse von CHF 150.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) zu verurteilen. 14 V. Kosten und Entschädigung