42 Abs. 1 StGB). Allerdings ist wegen der doch deutlich getrübten Legalprognose (antragsgemäss) eine Probezeit von 3 Jahren angezeigt (Art. 44 Abs. 1 StGB). 14.2 Verbindungsbusse Aus denselben Gründen erscheint eine Verbindungsbusse angezeigt. Es ist zu hoffen, dass der Beschuldigten damit aufgezeigt werden kann, was im Falle einer Nichtbewährung droht. Eine unbedingte Verbindungsstrafe sollte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich einen Fünftel der Gesamtstrafe oder einen Viertel jener Strafe, die bedingt ausgesprochen wird, nicht übersteigen.