CHF 918.50). Eine darüber hinausgehende Reduktion ist bei einer verschuldensangemessenen Anzahl von 25 Tagessätzen nicht angezeigt. Es resultiert ein Tagessatz von CHF 30.00 (CHF 918.50 geteilt durch 30 Tage). Die sich daraus ergebende Gesamtsumme der Geldstrafe von CHF 750.00 (25 x CHF 30.00) erscheint der Beschuldigten bei einem monatlich ausgerichteten Grundbetrag von CHF 977.00 zumutbar, zumal sie auch um Zahlungserleichterungen, namentlich um Ratenzahlungen, ersuchen kann.