Dieser Betrag setzt sich aus dem Grundbetrag für den Lebensunterhalt von CHF 977.00 und Wohnkosten (inkl. Nebenkosten) von CHF 860.00 zusammen. Zusätzlich übernimmt die Sozialhilfe die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung in der Höhe von CHF 470.60. Weitere Einkünfte erzielt die Beschuldigte nicht. Gestützt auf die vorstehend (E. 13.2) dargelegten Grundsätze ist somit von einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 1‘837.00 auszugehen. Die grundsätzlich als Naturaleinkünfte zu qualifizierende Direktzahlung der KVG-Prämien durch den Sozialdienst ist nach dem Nettoprinzip nicht zu berücksichtigen.