11 So hat das Bundesgericht etwa eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à CHF 30.00 bei einem Einkommen von CHF 940.00 zuzüglich der von der von der Sozialhilfebehörde direkt bezahlten Krankenkassen- und Wohnkosten im Ergebnis geschützt (wobei Thema der Beschwerde die Zulässigkeit der Strafart Geldstrafe als solches war; Urteil 6B_399/2009 vom 1. Oktober 2009 E. 2 und 3).