Im Sinne eines Richtwertes ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Herabsetzung des Nettoeinkommens um mindestens die Hälfte geboten. Bei einer hohen Anzahl Tagessätze - namentlich bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen - ist darüber hinaus eine Reduktion um weitere 10-30 Prozent angebracht, da mit