Der gesetzliche Hinweis gibt dem Gericht ein Kriterium zur Hand, welches erlaubt, vom Nettoeinkommensprinzip abzuweichen und den Tagessatz bedeutend tiefer zu bemessen. Sinn und Zweck der Geldstrafe erschöpfen sich nicht primär im Entzug von finanziellen Mitteln, sondern liegen in der daraus folgenden Beschränkung des Lebensstandards sowie im Konsumverzicht. Es ist deshalb zu berücksichtigen, dass eine Geldstrafe einkommensschwache Personen prinzipiell härter trifft als wohlhabendere Straftäter.