schenwürde zu vereinbaren (pag. 284 ff.). 13.2 Allgemeine Grundlagen der Bemessung des Tagessatzes Vorab ist daran zu erinnern, dass vorliegend nicht das revidierte Sanktionenrecht, sondern aArt. 34 Abs. 2 StGB (in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung) zur Anwendung gelangt. Gemäss dieser Bestimmung beträgt ein Tagessatz höchstens 3‘000 Franken.