Die Beschuldigte erhalte einen den SKOS- Richtlinien entsprechenden Betrag von CHF 977.00 und somit nicht mehr als andere Sozialhilfebezügerinnen zur Deckung des monatlichen Grundbedarfs. Es sei klar, dass wirtschaftlich schwache Personen unter einer Geldstrafe mehr leiden und insbesondere eine längere Zeit benötigen würden, bis die Schmälerung des Einkommens wieder ausgeglichen sei.