Immerhin lässt das Vorleben ihre frühere Delinquenz in einem etwas milderen Licht erscheinen. Problematisch erscheinen die – wohl auch im Zusammenhang mit der bei ihr gestellten Diagnose stehenden – Bemühungen der Beschuldigten, sich mit zumindest als ungewöhnlich zu bezeichnenden Mitteln für ihre eigenen und für fremde Kinder einzusetzen. Diese Bemühungen bergen augenscheinlich ein Potential für künftige Delinquenz (vgl. auch die beigezogenen Verfahrensakten PEN 2017 1049). Eine Straferhöhung unter diesem Titel scheint der Kammer allerdings in spezialpräventiver Hinsicht kein probates Mittel zu sein.