Nebst Verurteilungen wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, Hinderung einer Amtshandlung und Drohung (Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 26. April 2012 und Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. Dezember 2013) wurde sie mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 13. Februar 2012 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 20.00 verurteilt. Diese und die beiden weiteren bedingten Geldstrafen haben sie offenkundig nicht davon abgehalten, erneut einschlägig zu delinquieren.