12. Täterkomponenten und Gesamtstrafe 12.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft (pag. 240 f.): Nebst Verurteilungen wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, Hinderung einer Amtshandlung und Drohung (Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 26. April 2012 und Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. Dezember 2013) wurde sie mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 13. Februar 2012 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 20.00 verurteilt.