8. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 ist das revidierte Sanktionenrecht in Kraft getreten. Es fand u.a. insofern eine Verschärfung statt, als das neue Recht einen Mindesttagessatz von CHF 30.00 vorsieht, welcher vom Gericht nur ausnahmsweise bis auf 10 Franken gesenkt werden kann (Art. 34 Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB; SR 311.0]). Weiter wurden etwa die Voraussetzungen gelockert, unter welchen auf eine Freiheitsstrafe statt einer Geldstrafe erkannt werden kann (Art. 41 Abs. 1 StGB).