Es kann deshalb festgestellt werden, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. Oktober 2017 in Bezug auf die Teileinstellung des Strafverfahrens, die Freisprüche, die Schuldsprüche sowie die Einstellung des Widerrufsverfahrens (jeweils unter Kostenfolge zu Lasten des Kantons Bern), in Rechtskraft erwachsen ist. Angefochten und von der Kammer zu überprüfen ist hingegen das Strafmass (Anzahl Strafeinheiten, Strafart, ggf. Tagessatzhöhe, bedingter Vollzug sowie ggf. Dauer der Probezeit und Art/Höhe der Verbindungsstrafe; Ziff. III.1. und 2. des Dispositivs). Ebenfalls zu befinden hat die Kammer gestützt auf Art.