5. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, die Beschuldigte sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche bei einer Probezeit von 3 Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 1‘200.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage), zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten erster Instanz und zu den Verfahrenskosten oberer Instanz zu verurteilen (pag. 272). Die Beschuldigte schliesst auf vollumfängliche Bestätigung des angefochtenen Urteils (pag. 284).