_, schuldig gesprochen und bei einer Probezeit von 3 Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 160.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 40.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage) und zu anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1‘773.60 verurteilt. In weiteren Anklagepunkten wurde das Strafverfahren infolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt (mehrfacher Hausfriedensbruch, Drohung und Tätlichkeiten z.N. von R.________) oder die Beschuldigte freigesprochen (Hinderung einer Amtshandlung und Hausfriedensbruch z.N. der S.________, Restaurant Filiale T.________).